Förderverein

 

Was wäre unsere Schule ohne unseren Förderverein! Jährlich unterstützt er das Laurentianum und seine Schüler*innen in vielen Belangen. Wir freuen uns, wenn auch Sie Mitglied werden und so unsere Schule weiter unterstützen (Link Formulare).

Der Verein führt den Namen „Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des städtischen Gymnasiums Laurentianum Arnsberg“.

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, der Schulleitung, dem jeweiligen Vorsitzenden der Schulpflegschaft sowie mindestens zwei weiteren Mitgliedern.

Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens einmal jährlich, vom Vorsitzenden des Vorstandes einberufen.

 

Auszug aus der Satzung:

 

2 (Zweck)

„Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (…), und zwar durch die ideelle und materielle Förderung der Bestrebung des Gymnasiums Laurentianum durch

  1. Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung wissenschaftlicher und künstlerischer Unterrichtsmittel,
  2. Förderung des Schulsports, der Schulwanderungen und Studienfahrten,
  3. Unterstützung bedürftiger Schüler,
  4. Förderung der Elternarbeit auf dem Gebiet des Schulwesens,
  5. Unterstützung der Tätigkeit der Schülermitverwaltung,
  6. Pflege der Beziehung zum Schulträger und Vertretung der Interessen der Schule in der Öffentlichkeit,
  7. Pflege der Kontakte zwischen ehemaligen Schülern bzw. Schülerinnen und der Schule.

 

(…) Die Durchführung der Aufgaben erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft.“

Zuschüsse des Fördervereinsgab es in den letzten Jahren z.B. für:

Kunstprojekte, musikpädagogische Projekte, die medientechnische Ausstattung, MINT-Projekte und die naturwissenschaftliche Ausstattung, die Chinesisch-AG sowie besondere Exkursionen (z.B. zur Kinder-Uni).

 

3 (Mitgliedschaft)

„Mitglied können werden: Eltern, Ehemalige, Lehrer und solche, die den Verein zu fördern bereit sind und sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages schriftlich verpflichten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. (…).“

 

4, Abs. (2) (Beiträge)

„Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 15,00. Für noch in Ausbildung befindliche ehemalige Schüler und Schülerinnen beträgt der jährliche Beitrag € 5,00. (…).“

 

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